AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Portals "Meine-Auszeit-Jetzt.de"

Wunschurlaub S.L.

    Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Wunschurlaub S.L. Avda Moya 6, CC. Eurocenter Planta 4-Local 172, E-35100 Maspalomas und den Gästen und Nutzern des Portals www.Meine-Auszeit-jetzt.de, welche die Nutzung des jeweiligen Produktes oder der Internetseiten betreffen oder durch die Benutzung derselben zustande gekommen sind.
    Meine-Auszeit-jetzt.de ist ein Projekt der Wunschurlaub S.L.
    Ebenfalls regeln die nachfolgenden Bedingungen die Nutzung der Urlaubsgutscheine.

I. Reisebedingungen

  • Alle Angebote sind nur gültig mit Anreise und Hauptwohnsitz aus DE, AT und der CH. Bei Anreise aus anderen Ländern, sind die Hotels dazu berechtigt, den Check-In zu verweigern oder einen Zuschlag vor Ort von den Gästen zu verlangen.

§ 1 Gegenstand dieser Reisebedingungen

  • Diese Reisebedingungen gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Wunschurlaub S.L. und deren Kunden.

§ 2 Buchung der Reise

  • (1) Die dargestellten Reisevorschläge stellen kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern lediglich eine Aufforderung an den Nutzer zur Abgabe eines Angebots dar ("invitatio ad offerendum"). Der Kunde bietet der Wunschurlaub S.L. mit seiner Reisebuchung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
  • (2) Der Kunde ist an seinen Buchungsauftrag bis zur schriftlichen Bestätigung der Buchung durch Wunschurlaub S.L., längstens jedoch 14 Tage ab dem Datum des Buchungsauftrages gebunden. In diesem Zeitraum überprüft Wunschurlaub S.L. die Verfügbarkeit der bestellten Leistungen. Die Reise gilt als verbindlich von Wunschurlaub S.L. gebucht, sobald diese dem Kunden gegenüber von Wunschurlaub S.L. schriftlich bestätigt worden ist. Dabei ersetzt eine durch ein Computerreservierungssystem oder per E-Mail erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs-, Eingangs - oder Optionsbestätigung diese schriftliche Bestätigung nicht.
  • (3) Buchungen können auch über einen Partner von Wunschurlaub S.L. erfolgen.
  • (4) Alle Reservierungen werden nach Ermessen des Hotels angenommen und sind abhängig von der Verfügbarkeit der Zimmer über uns Kontingente. Eine rechtzeitige Reservierung kann nur dann gewährleistet werden, wenn Wunschurlaub S.L. den Buchungsauftrag rechtzeitig, d.h. minimal zwei Wochen vor Reiseantritt empfangen hat. Wunschurlaub S.L. leitet die Reservierung im Namen der Kunden an das Vertragshotel weiter. Die Verfügbarkeit wird bei Erteilung des Buchungsauftrages erneut angefragt.
  • (5) Einzelzimmer oder Upgrades auf eine andere Unterbringung bzw. getrennte Unterbringung, sowie Zubuchung von Zusatzleistungen, Verpflegung oder Verlängerungswochen sind gegen Zuzahlung auf Anfrage möglich.

§ 3 Reisevertrag

  • (1) Der Inhalt des Reisevertrages und damit der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Buchung des Kunden und der Bestätigung von Wunschurlaub S.L.. Einbezogen in den Reisevertrag sind die vorliegenden Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen sowie sonstige Erläuterungen zu den einzelnen Reisen auf der Internetseite www.Meine-Auszeit-jetzt.de sowie ggf. gesonderte gesendete Hotelbeschreibungen per E-Mail soweit nicht in der Buchung und Bestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  • (2) Vor Vertragsschluss behält sich Wunschurlaub S.L. vor, eine Änderung der Leistungsbeschreibung aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die der Kunde vor seiner Buchung umgehend informiert wird.
  • Ändernde oder ergänzende Abreden im Rahmen der Buchung beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Wunschurlaub S.L..
  • (3) Wunschurlaub S.L. ist nicht haftbar zu machen für wissentlich fehlerhafte Angaben der Kunden. Gerade bei Altersangaben von mitreisenden Kindern ist das Alter dieser bei Reiseantritt maßgeblich.
  • (4) Auch bei teilweiser bzw. Nichtinanspruchnahme von Leistungen sind die Gäste verpflichtet, den Reisepreis zu zahlen. Zusätzliche Ausgaben für Getränke u.ä. sowie für obligatorische kostenpflichtige Zusatzleistungen (Nebenleistungen) sind nicht in den 7 Gratis-Übernachtungen und im Preis einer zugebuchten Verpflegungsleistung enthalten. Diese Leistungen sind bei allen Buchungen, auch ohne Verpflegung, vom Kunden zu tragen. Die Preise werden mit dem unverbindlichen Reisevorschlag übermittelt, diese Kosten variieren ebenfalls saisonbedingt.
  • (5) Preise, Hotelbeschreibungen usw. beruhen auf Direkteinbuchungspreisen (Listenpreisen) der Hotels. Teilnehmende Hotels behalten sich das Recht zu Preisänderungen vor. Die Preise für alle Leistungen variieren saisonbedingt. Die aktuellen Preise sind bei der Reservierung zu klären. Alle Hotelpreise verstehen sich inklusive der Umsatzsteuer des jeweiligen Urlaubslandes.

§ 4 Preis für Verpflegungsleistungen

  • Verpflegungsleistungen: optional zubuchbar bei Buchung einer von Wunschurlaub S.L. angebotenen Reise:
  • (1) Vor Beginn der Reise sind Zahlungen auf den Reisepreis gem. § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten.
  • (2) Bei Abschluss des Reisevertrages über eine von Wunschurlaub S.L. angebotene Reise ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
  • (3) In der Buchungsbestätigung wird der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit des restlichen Kaufpreises, in der Regel zwischen 25 und 35 Tagen vor Reiseantritt, festgelegt. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Die Einbuchung der Reise kann nur nach Vorlage des Einzahlungsbeleges der Rechnungssumme erfolgen.
  • (4) Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach einer entsprechenden Mahnung nicht, ist Wunschurlaub S.L. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
  • (5) Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

§ 5 Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

  • (1) Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB nicht. Es ist aber ein Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn jederzeit möglich. Hierbei wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per e-Mail zu erklären, was jedoch keine Voraussetzung für einen wirksamen Rücktritt ist.
  • (2) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Wunschurlaub S.L. den Anspruch auf den Reisepreis. Wunschurlaub S.L. kann aber angemessenen Ersatz für die bis dahin getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Im Rahmen der Berechnung dieses Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
  • (3) Wünscht der Kunde nach Buchung der Reise und dem Erhalt der Reisebestätigung eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, so entstehen Wunschurlaub S.L. in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. Daher werden in einem solchen Falle die gleichen Kosten berechnet, die sich bei einem Rücktritt des Kunden ergeben hätten. Bei anderen Änderungen, die nicht in der Aufzählung des Satzes 1 enthalten sind, berechnet Wunschurlaub S.L. eine Bearbeitungsgebühr von € 50,--. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Wunschurlaub S.L. geforderte Pauschale.
  • (4) Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann bis Reisebeginn einen Ersatzteilnehmer für sich bestimmen (§ 651 b Abs. 1 BGB). Es bedarf dazu der Mitteilung an Wunschurlaub S.L.. Diese kann dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt bzw. seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Beim Wechsel des Reiseteilnehmers haften sowohl der neue Reiseteilnehmer als auch der ursprüngliche Reiseteilnehmer der Wunschurlaubs S.L. als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
  • (5) Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemäß § 651 b Abs. 2 BGB als Gesamtschuldner.

§ 6 Rücktritt/Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände

  • (1) Wird die Reise durch höhere Gewalt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Wunschurlaub S.L. den Reisevertrag kündigen. Der Kunde hat seine Kündigung Wunschurlaub S.L. gegenüber zu erklären. Wunschurlaub S.L. hat die Kündigung unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe, die zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen, dem Kunden gegenüber zu erklären. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Kündigung ergeben sich aus dem Reisevertragsrecht (§§ 651 j BGB).
  • (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden entsprechend § 651 j Abs. 2 BGB die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Satz 1, 2, Abs. 4 S. 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

§ 7 Vertragspflichten von Wunschurlaub S.L.

  • (1) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, den allgemeinen Informationen sowie der Buchungsbestätigung. Diese Angaben sind für Wunschurlaub S.L. bindend.
  • (2) Bei kombinierten Reisen (Kreuzfahrt/Hotel o.ä.) treten wir ausschließlich als Vermittler auf. Details dieser Leistungen bzw. AGB des ausführenden Reiseveranstalters entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen.
  • (3) Wunschurlaub S.L. erbringt seine Leistungspflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Dabei schuldet Wunschurlaub S.L. dem Kunden insbesondere:
  • - die gewissenhafte Vorbereitung der Reise
    - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
    - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
    - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung, sofern Wunschurlaub S.L. selbst Reiseveranstalter oder Leistungserbringer in eigenem Namen ist.

§ 8 Haftung der Wunschurlaub S.L.

  • (1) Ein Schadensersatzanspruch gegen Wunschurlaub S.L. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung für Flugbeförderung; COTIF bei Bahnbeförderung; §664 HGB i.V.m. dem zweiten Seerechtsänderungsgesetz bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten), die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
  • (2) Die vertragliche Haftung von Wunschurlaub S.L. gegenüber dem Nutzer für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von Wunschurlaub S.L. herbeigeführt wurde und es sich um wesentliche Vertragspflichten aus dem Reisevertrag handelt oder Wunschurlaub S.L. für einen dem Nutzer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Wunschurlaub S.L. haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

§ 9 Gewährleistung

  • (1) Wird die Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es, unbeschadet der Leistungspflicht von Wunschurlaub S.L., der Mitwirkung des Kunden. Dieser ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
    Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen und zwar zunächst an den örtlichen Vertreter von Wunschurlaub S.L. oder deren Partner im Zielgebiet, der aus den Reiseunterlagen hervorgeht. Steht dem Kunden kein örtlicher Vertreter von Wunschurlaub S.L. zur Verfügung, so ist unverzüglich Wunschurlaub S.L. unter der Telefonnummer 0034-664 849 466 Mitteilung zu geben.
  • (2) Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Hat der Kunde es jedoch schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen, tritt die Minderung nicht ein.
  • (3) Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt und leistet Wunschurlaub S.L. innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Wunschurlaub S.L. dazu vom Kunden aufgefordert wurde, so kann dieser im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Es wird empfohlen, aus Beweissicherungsgründen, schriftlich zu kündigen. Die Textform ist jedoch keinesfalls Voraussetzung einer wirksamen Kündigung. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe für die Wunschurlaub S.L. unmöglich ist oder von dieser verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages für den Reisenden durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet der Wunschurlaub S.L. in diesem Fall nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
  • (4) Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Wunschurlaub S.L. nicht zu vertreten hat.

§ 10 Einreise-, Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

  • (1) Die Bekanntgabe der Einreise-, Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen sowie die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente, vor Buchung einer Reise oder einer Reiseleistung dem Kunden gegenüber, bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Kunde Staatsbürger des Staates ist, in dem die Reise gebucht wird, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist. In der Person des Kunden begründete persönliche Umstände werden dabei nicht berücksichtigt, soweit sie der Kunde nicht ausdrücklich bei der Buchung mitgeteilt hat.
  • (2) Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der genannten Bestimmungen durch die jeweiligen staatlichen Behörden besteht. Wunschurlaub S.L. wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, die Kunden von etwaigen Änderungen zu unterrichten. Der Kunde sollte jedoch selbst die Nachrichtenmedien bzw. die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes verfolgen, um sich so über plötzlich auftretende Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiseland zu informieren.
  • (3) Soweit Wunschurlaub S.L. die Besorgung von Visa und/oder ähnlichen Reisedokumenten entsprechend der Reiseausschreibung übernimmt, erfolgt diese Besorgung im Auftrag des Kunden. Die Erteilung von Visa und/oder ähnlichen Reisedokumenten durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtungen von Wunschurlaub S.L. aus dem Reisevertrag. Der Kunde trägt allein das Risiko der Erteilung bzw. Nichterteilung dieser Dokumente.

§ 11 Anspruchstellung, Ausschlussfrist und Verjährung beim Reisevertrag

  • (1) Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen sind vom Kunden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Wunschurlaub S.L. geltend zu machen. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der Geltendmachung maßgeblich. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Reiseleitung bzw. Vertretung von Wunschurlaub S.L. vor Ort ist nicht befugt bzw. bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz, mit Wirkung für Wunschurlaub S.L. anzuerkennen.
  • (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Reisevertrag nach enden soll. Schweben Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Wunschurlaub S.L. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens sechs Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

§ 12 Datenschutz

  • (1) Alle an Wunschurlaub S.L. übermittelten Daten werden gemäß der Datenschutzgesetze der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und §§ 12 ff. Telemediengesetz (TMG) zur Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet.
  • (2) Wunschurlaub S.L. verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Wunschurlaub S.L. wird weder diese Daten, noch den Inhalt privater Nachrichten des Nutzers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Wunschurlaub S.L. gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
  • (3) Im Falle eines Verkaufes des Unternehmens oder einer Unternehmensverschmelzung können die Kundendaten unter Einhaltung der Datenschutzgesetze der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weitergegeben werden.
  • (4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
  • (5) Der Nutzer ist mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner persönlichen Daten einverstanden.
  • (6) Die persönlichen Daten des Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.

§ 13 Versicherungen

  • (1) Die Wunschurlaub S.L. ist nur dann berechtigt, die Zahlung des Reisepreises vom Kunden zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass diesem bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der bereits gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Aus diesem Grund hat die Wunschurlaubs S.L. dieses Risiko bei der HISCOX Europe Underwriting Ltd abgesichert.
  • (2) Die auf der Webseite Meine-Auszeit-jetzt.de genannten Preise beinhalten keine Reiserücktrittskostenversicherung bzw. Mehrkostenversicherung. Im Falle des Rücktritts vor Reiseantritt bzw. des Reiseabbruchs durch den Kunden können zusätzliche Mehrkosten entstehen. Daher empfiehlt die Wunschurlaub S.L. den Abschluss einer gesonderten Reiserücktritts- bzw. Mehrkosten-Versicherung.

§ 14 Gerichtsstand

  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Landgericht München I, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

II. Gutscheinbedingungen Zugabe

§ 1 Gutscheinerhalt

  • Der Kunde erhält den Gutschein als Dankeschön für den Abschluss eines Abos gratis vom Verlag. Im Anschreiben befindet sich der Zugangscode um die Registrierung auf der Webseite vorzunehmen.
  • Der Gutschein versteht sich exklusive An-/Abreise, Verpflegungsleistungen und obligatorischen Nebenleistungen der jeweiligen Hotels.

§ 2 Leistungen

  • (1) Der Kunde kann den Gutschein gegen einen einwöchigen Aufenthalt in einem über die aktuelle Webseite www.Meine-Auszeit-jetzt.de angebotenen Vertragshotel seiner Wahl, aktionsabhängig, innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten ab Bezahlung des Abos einlösen. Innerhalb dieser Frist muss der Hotelaufenthalt beendet sein.
    Der Gutschein beinhaltet die Übernachtung für 4 Personen im Doppelzimmer. Die Einlösung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des Vertragshotels zum gewünschten Reisetermin über die Kontingente der Wunschurlaub S.L.
    Eine Ansammlung mehrerer Urlaubsgutscheine - durch den Reisenden oder die mitreisenden Personen - für eine Reise ist nicht möglich. Ebenfalls ausgeschlossen ist ein Wochenwechsel von einem Hotel zum anderen oder das Splitten des Gutscheines.
    Kurzaufenthalte müssen gesondert angefragt werden und werden ausschließlich nach Ermessen der Hotels angenommen. Für Kurzaufenthalte wird jeweils ein Zuschlag erhoben, dieser ist je nach Hotel unterschiedlich und richtet sich nach der Dauer des verkürzten Aufenthaltes.
  • (2) Generell nicht inbegriffen in die Leistungen aus dem Gutschein sind An - und Abreise/Flug, Verpflegung und kostenpflichtige Hotelleistungen für Sport und Freizeit sowie Anwendungen. Gerne unterstützt Sie Wunschurlaub S.L. aber bei der Buchung der Anreise und sonstiger Zusatzangebote. Zu den Hauptreisezeiten gewähren wir eine Ersparnis gegenüber einer Direkteinbuchung in den Hotels.
  • (3) Der Gutschein ist einmalig übertragbar, eine Rückübertragung oder eine weitere Übertragung ist danach jedoch nicht mehr möglich. Die Gutscheine sind weder für den gewerblichen noch privaten Handel vorgesehen und zugelassen. Verkaufte, versteigerte oder für eine Gegenleistung abgetretene ( § 399 BGB ) Gutscheine verlieren umgehend ihre Gültigkeit. Sollte mit einem auf diesem Wege erworbenen Gutschein eine Reise bereits gebucht sein, fallen Stornierungskosten zu Lasten des ursprünglichen Gutscheininhabers an.
  • (4) Nach Ablauf der Laufzeit des Gutscheins von 18 Monaten wird dieser automatisch inaktiv. Eine Verlängerung des Gutscheins liegt nur im Ermessen der Firma Wunschurlaub S.L. und erfolgt in der Regel über 6 Monate. Durch die Verlängerung des Gutscheines verfällt der ursprüngliche Anspruch und es wird bei einer Buchung ausschließlich eine Ersparnis von bis zu 50% gegenüber der Direktbuchung im Hotel garantiert.
  • (5) Die Buchung der Hotels und damit die Einlösung des Gutscheins kann aus organisatorischen Gründen nur über Wunschurlaub S.L. erfolgen. Die direkte Einlösung oder Verrechnung eines Gutscheins in einem Hotel ist ausgeschlossen.
  • (6) Einzelzimmer oder Upgrades auf eine andere Unterbringung (Ferienhäuser, Appartements usw.) sowie Zubuchung von Zusatzleistungen (Massagen, Kosmetikanwendungen usw.), Verpflegung oder Verlängerungswochen sind gegen Zuzahlung auf Anfrage möglich.

§ 3 Haftungsbeschränkungen

  • (1) Wunschurlaub S.L. übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Systems sowie für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen der technischen Anlagen und der Dienste unter www.Meine-Auszeit-jetzt.de, die nicht von Wunschurlaub S.L. zu vertreten sind. Wunschurlaub S.L. haftet insbesondere nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den Diensten unter www.Meine-Auszeit-jetzt.de aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Wunschurlaub S.L. nicht zu vertreten hat. Darunter fallen insbesondere auch Streiks, Aussperrungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und behördliche Anordnungen. Weiter zählen hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. Wunschurlaub S.L. ist berechtigt, die ihr obliegende Leistung für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben. Für unwesentliche Unterbrechungen der Dienste übernimmt Wunschurlaub S.L. keine Haftung.
  • (2) Wunschurlaub S.L. haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Wunschurlaub S.L. oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die Wunschurlaub S.L. dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Wunschurlaub S.L. haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
    Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Wunschurlaub S.L. auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§ 4 Datenschutz

  • (1) Alle an Wunschurlaub S.L. übermittelten Daten werden gemäß der Datenschutzgesetze der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und §§ 12 ff. Telemediengesetz (TMG) zur Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet.
  • (2) Wunschurlaub S.L. verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Wunschurlaub S.L. wird weder diese Daten, noch den Inhalt privater Nachrichten des Nutzers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Wunschurlaub S.L. gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
  • (3) Im Falle eines Verkaufes des Unternehmens oder einer Unternehmensverschmelzung können die Kundendaten unter Einhaltung der Datenschutzgesetze der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weitergegeben werden.
  • (4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
  • (5) Der Nutzer ist mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner persönlichen Daten einverstanden.
  • (6) Die persönlichen Daten des Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.

§ 5 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  • (2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Landgericht München I, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

III. Gutscheinbedingungen Erwerb

§ 1 Gutscheinerwerb

  • Bestehende oder gereiste Kunden haben die Möglichkeit, zu einem Vorteilspreis von 49 Euro inkl. Ust., einen weiteren Gutschein zu erwerben.

§ 2 Leistungen

  • (1) Der Kunde kann den Gutschein für einen einwöchigen Aufenthalt in einem der über die aktuelle Webseite www.Meine-Auszeit-jetzt.de angebotenen Hotels, innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten ab Erwerb des Gutscheins einlösen. Innerhalb dieser Frist muss der Hotelaufenthalt beendet sein. Mit diesem neuen Gutschein wird ausschließlich eine Ersparnis von bis zu 50% gegenüber der Direktbuchung im Hotel garantiert. Der Gutschein ist für 4 Personen im Doppelzimmer ausgelegt. Die Einlösung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des Vertragshotels zum gewünschten Reisetermin.
    Eine Ansammlung mehrerer Urlaubsgutscheine - durch den Reisenden oder die mitreisenden Personen - für eine Reise ist nicht möglich. Ebenfalls ausgeschlossen ist ein Wochenwechsel von einem Hotel zum anderen oder das Splitten des Gutscheines.
  • (2) Der Gutschein ist einmalig übertragbar, eine Rückübertragung oder eine weitere Übertragung ist danach jedoch nicht mehr möglich. Die Gutscheine sind weder für den gewerblichen noch privaten Handel vorgesehen und zugelassen. Verkaufte, versteigerte oder für eine Gegenleistung abgetretene ( § 399 BGB ) Gutscheine verlieren umgehend ihre Gültigkeit. Sollte mit einem auf diesem Wege erworbenen Gutschein eine Reise bereits gebucht sein, fallen Stornierungskosten zu Lasten des ursprünglichen Gutscheininhabers an.
  • (3) Nach Ablauf der Laufzeit des Gutscheins von 18 Monaten wird dieser automatisch inaktiv. Eine Verlängerung des Gutscheins liegt nur im Ermessen der Firma Wunschurlaub S.L..
  • (4)Die Buchung der Hotels und damit die Einlösung des Gutscheines kann aus organisatorischen Gründen nur über Wunschurlaub S.L. erfolgen. Die direkte Einlösung oder Verrechnung eines Gutscheins in einem Hotel ist ausgeschlossen.

§ 3 Zahlung

  • (1) Der Preis für den Gutschein wird sofort nach Zustandekommen des Vertragsverhältnisses zur Zahlung fällig und kann innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen beglichen werden.
  • (2) Die Begleichung dieser Zahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug oder per Kreditkarte. Der Kunde verpflichtet sich bei der Bestellung des Gutscheins sowohl die persönlichen Daten als auch die Bank - Kreditkartendaten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben sowie etwaige Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen. Für fehlerhafte Informationen und die sich daraus ergebenden Folgen und Kosten ist allein der Kunde verantwortlich.

§ 4 Widerrufsrecht

    Widerrufsbelehrung
    (1) Widerrufsrecht: Verbraucher haben das Recht, ihre auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. Brief, E-Mail) gegenüber Wunschurlaub S.L. zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.

    Der Widerruf ist zu richten an:
  • Meine-Auszeit-jetzt.de
  • Wunschurlaub S.L.
    Avd. Moya 6 - C.C. Eurocenter - Local 172 - Planta 4
    CIF: B- 35693621
    E- 35100 Maspalomas
    Fax: +49 (0)30 / 435 72 545
    E-Mail: info@Meine-Auszeit-jetzt.de

    Postanschrift in Deutschland: Wunschurlaub S.L. Wittestr. 30 K D- 13509 Berlin

    Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

    (2) Besondere Hinweise:
  • Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Wunschurlaub S.L. mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat (z.B. Einrichtung und/oder Freischaltung eines Accounts) oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat.
  • Ende der Widerrufsbelehrung

§ 5 Haftungsbeschränkungen

  • (1) Wunschurlaub S.L. übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Systems sowie für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen der technischen Anlagen und der Dienste unter www.Meine-Auszeit-jetzt.de , die nicht von Wunschurlaub S.L. zu vertreten sind. Wunschurlaub S.L. haftet insbesondere nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den Diensten unter www.Meine-Auszeit-jetzt.de aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Wunschurlaub S.L. nicht zu vertreten hat. Darunter fallen insbesondere auch Streiks, Aussperrungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und behördliche Anordnungen. Weiter zählen hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. Wunschurlaub S.L. ist berechtigt, die ihr obliegende Leistung für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben. Für unwesentliche Unterbrechungen der Dienste übernimmt Wunschurlaub S.L. keine Haftung.
  • (2) Wunschurlaub S.L. haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Wunschurlaub S.L. oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die Wunschurlaub S.L. dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Wunschurlaub S.L. haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
  • Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Wunschurlaub S.L. auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§ 6 Datenschutz

  • (1) Alle an Wunschurlaub S.L. übermittelten Daten werden gemäß der Datenschutzgesetze der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und §§ 12 ff. Telemediengesetz (TMG) zur Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet.
  • (2) Wunschurlaub S.L. verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Wunschurlaub S.L. wird weder diese Daten, noch den Inhalt privater Nachrichten des Nutzers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Wunschurlaub S.L. gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
  • (3) Im Falle eines Verkaufes des Unternehmens oder einer Unternehmensverschmelzung können die Kundendaten unter Einhaltung der Datenschutzgesetze der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weitergegeben werden.
  • (4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.
  • (5) Der Nutzer ist mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner persönlichen Daten einverstanden.
  • (6) Die persönlichen Daten des Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.

§ 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  • (2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Landgericht München I, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

IV. Reiseteilnehmer

§ 1 Anzahl

  • Bei Reiseanfragen von mehr als 4 Personen werden diese automatisch im System storniert. Eine Einlösung des Gutscheines ist nicht möglich. Ein Check-In erfolgt im Hotel nicht, ebenso ist eine private Nachbuchung von weiteren Reisenden im Hotel nicht möglich. Nach den gesetzlichen Reisevorschriften wäre bei zu Schaden kommen einer weiteren mitreisenden Person, welche nicht in den offiziellen Reiseunterlagen vermerkt ist, der Hotelier für den Schaden persönlich haftbar, des Weiteren gelten hier versicherungstechnische Vorschriften.

§ 2 Sperrung

  • Die Wunschurlaub S.L. ist berechtigt den Account vorerst zu sperren bzw. inaktiv zu setzen, um wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden! Ein Anspruch auf Aktivierung für den gleichen Gutscheininhaber besteht aus vorgenanntem Grund (IV.§ 1) nicht. Der Kunde sich jedoch innerhalb der Laufzeit für eine Übertragung an eine andere Person entscheiden, die diesen Gutschein für 4 Personen einlöst. In diesem Fall wird der Account ab diesem Zeitpunkt wieder entsperrt bzw. aktiv gesetzt.
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